Cluster Erneuerbare Energien Hamburg
German Renewables Award 2024 - 21. November 2024 Produktinnovation des Jahres
3. Teilnahmebedingungen Kategorie Produktinnovation des Jahres
3.1 Alle Unternehmen, Wissenschaftler, Universitäten, Institute oder einzelne natürliche Personen mit Bezug zur Branche Erneuerbare Energien können eine Bewerbung für die Kategorie Produktinnovation des Jahres einreichen.
3.2 Ein Produkt ist ein materielles Sachgut, z.B. ein technisch-gewerbliches Produkt bzw. eine Anlage, oder ein Dienstleistungsprodukt, das in gleicher Art wiederholt hergestellt oder angeboten werden kann. Das Produkt muss entweder bereits auf dem freien Markt verfügbar sein bzw. angeboten werden oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im (Probe-)Betrieb sein.
3.3 Um als Produktinnovation des Jahres anerkannt zu werden, muss das eingereichte Produkt eine nachvollziehbare Veränderung oder Verbesserung der herkömmlich im Markt verfügbaren Produkte zeigen und Potential zur signifikanten Erhöhung des Erneuerbare-Energien-Anteils in der Energieversorgung aufweisen. Produkte, die seit mehr als zwei (2) Jahren am Markt sind (Details siehe “Bewerbungsfrist und Zeitplan“), können ohne signifikante Veränderungen gegenüber dem Ursprungszustand nicht als Innovation anerkannt werden. Die gleiche Bewerbung kann nicht mehrmals eingereicht werden (sie kann nicht für mehrere Preiskategorien eingereicht werden und sie kann nicht in Folgejahren eingereicht werden) ohne nachweisliche signifikante Veränderungen aufzuzeigen.
3.4 Die Bewertungskriterien für die Kategorien Produktinnovation des Jahres umfassen:
- Nutzwert in der Praxis und Markterfolg
- (Technischer) Innovationsgrad
- Potential zur signifikanten Erhöhung des Erneuerbare-Energien-Anteils in der Energieversorgung
- Professioneller Gesamteindruck