Details
Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Wärmeversorgungsgebiete Pressemitteilung (BUKEA) | Kommunale Wärmeplanung
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Damit wird auch die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet, bis spätestens Mitte 2026 einen Wärmeplan vorzulegen. Wesentliche Aspekte der nach dem Wärmeplanungsgesetz vorgeschriebenen Eignungsprüfung, dem ersten Schritt der Wärmeplanung, liegen mit der veröffentlichten Wärmenetzeignungskarte bereits vor. Im nächsten Schritt sind ab sofort alle bestehenden und zukünftigen Wärmenetz- und Gasverteilnetzbetreiber aufgefordert, Vorschläge für potenzielle Wärmeversorgungsgebiete zu unterbreiten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg arbeitet aktuell an der Erstellung eines Wärmeplans nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das WPG sieht die Möglichkeit vor, dass die planungsverantwortliche Stelle im Rahmen der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete entsprechende Vorschläge der Infrastrukturbetreiber berücksichtigen kann.
Zur Erstellung eines möglichst präzisen Wärmeplans, der alle aktuellen Planungen umfasst, werden die Betreiber eines Wärmenetzes, Gasverteilnetzbetreiber oder potenziell neue Betreiber von Wärme- oder Gasverteilnetzen dazu aufgefordert, bis zum 28. Februar 2025 der planungsverantwortlichen Stelle entsprechende Vorschläge für die Versorgung eines beplanten Teilgebietes mittels eines Wärmenetzes oder eines Wasserstoffnetzes vorzulegen.
Nach Ablauf der Frist eingehende Vorschläge, können von der planungsverantwortlichen Stelle nicht mehr berücksichtigt werden.
In den Vorschlägen sollen die Annahmen und Berechnungen, die dem Vorschlag zu Grunde liegen, nachvollziehbar und transparent dargestellt werden. Eine Orientierung bietet dabei die veröffentlichte Wärmenetzeignungskarte (einzusehen unter: Geo-Online (geoportal-hamburg.de).
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Pressestelle
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: pressestelle@bukea.hamburg.de